Berlin p An den Privatdocenten Herrn Doctor von Henning hier Friedrichsstraße num. 161 drei Treppen hoch. In Verfolg der Verfü- gung vom 22ten April c. Vgl. Z 22. April 1822. Kultusministerium an Hauptkasse . macht das Ministe- rium Ihnen nachrichtlich bekannt, daß die Hauptkasse der wissen- schaftlichen Anstalten angewiesen ist, die Ihnen als Repetenten des Professors Hegel seither bewilligte jähr- liche Remuneration von Vierhundert Thalern auch noch für die Monate Julius, August und September c. im Betrage von Einhundert Thalern auszuzahlen, und kann diese Summe nunmehr gegen Ihre Quittung erhoben werden. Der weitere Beschluß auf Ihre Vorstellung vom 3ten April c. D. i. Z 3. April 1822. Von Henning an Altenstein . wird demnächst erfolgen und erwartet das Ministerium , daß Sie bis dahin Ihre nützliche Wirksamkeit als Re- petent des Professor Hegel und als Privat- docent bei der hiesigen philosophischen Fakultät zur Zufriedenheit des Ministerii fortsetzen werden. Berlin p. nom. Minister