m. »Und der Lebende hat Recht.« – »Ein niederträchtiges Recht, schlechter zu sein, als die vor uns lebten,« sagte Goethe bei Gelegenheit der Shakespeareschen Stücke, insonderheit des Richard III, wogegen wir alle nicht aufkommen; das sei Poesie, Symbolik, Idee, Rhetorik etc. alles zugleich. 1 Das wiederholte ›weinerlich‹ der Quelle ist offenbar Versehen.