1804, Ende Mai (?). Bei Falks »Prinzessin mit dem Schweinsrüssel« Falk .... verfaßte... [für Geiselbrecht's Marionetten] das Lustspiel »Die Prinzessin mit dem Schweinsrüssel«, in welchem die Zunft der Schauspieler und deren Arroganz scharf gegeißelt wurden und hatte die Genugthuung, daß das Publikum das Stück mit allgemeinem Jubel aufnahm; denn es hatten damals die Schauspieler sich eben nicht beliebt zu machen verstanden. Geiselbrecht wollte diese Stimmung benutzen und kündigte die Wiederholung des Stückes .... auf den folgenden Tag an ..... Die Weimarischen Schauspieler, welche sämmtlich der Vorstellung beigewohnt hatten, spieen Feuer und Flammen und ernannten eine Deputation, welche bei der Theaterdirection auf Genugthuung wegen des erlittenen Schimpfes und auf Bestrafung des Übelthäters antragen sollte. Die Deputation verfügte sich noch an demselben Abend zu dem Geheimen Rath v. Goethe, entledigte sich des Auftrags, brachte aber Goethe dadurch in Verlegenheit; denn obwohl er den Schauspielern nicht unrecht geben konnte, sah er doch ein, daß es schwer halten werde, ihnen Genugthuung zu verschaffen. Er versuchte die Klagenden zuerst zu beruhigen, indem er ihnen vorstellte, was aus dem Theater gesprochen werde, dürfe nicht so genau genommen werden; sie wüßten ja selbst, wie Juristen, Ärzte und andere Personen in den Lustspielen dem allgemeinen Gespötte preisgegeben würden und wie es noch niemand eingefallen, darüber Beschwerde zu führen, von Persönlichkeiten aber scheine in der »Prinzessin« nichts vorgekommen zu sein. Die Deputation wollte sich hierbei nicht beruhigen, sondern erwiederte: es sei aber doch der ganze Stand der Schauspieler angegriffen und beschimpft worden, und wie soeben das Theaterpublikum seine große Freude über die Tendenz der Posse laut ausgesprochen, so werde es den folgenden Tag bei der Wiederholung in noch höherem Grade geschehen, und darum wollten sie bitten, daß wenigstens die Wiederholung nicht stattfinde. Goethe entließ die Deputation mit der Versicherung: er wolle überlegen, was sich in der Sache thun lasse, und am folgenden Tage kündigte Geiselbrecht – ein anderes Stück mit der Bemerkung an, daß die Wiederholung der »Prinzessin« untersagt sei.