27/7546. An Theobald Renner Auf Ew. Wohlgeb. so eben erst erhaltenes Schreiten vom 12. November trägt Großherzogl. Ober-Aufsicht kein Bedenken zu erklären, daß die Anschaffung des bewußten Grundstücks nochmals in Erwägung gezogen werden solle, welches schon die Absicht war, als die schnelle öffentliche Feilbietung dazwischen trat. Will daher der Eigenthümer sich den Zuschlag vorbehalten, so würde man nichts dagegen zu erinnern finden. Denn freylich müßte man mit der Sache ganz im Klaren seyn, eh man die mit solchen Geschäften verknüpfte Verantwortlichkeit über sich nähme. Wollen daher Ew. Wohlgeboren vorläufig den Maurer-Meister Timmler veranlassen, Riß und Anschlag über das zunächst Erforderliche zu fertigen, wie er es allenfalls in Accord nehmen wollte, so würde schon Zeit gewonnen seyn. Übrigens wünsche nichts mehr, als Ew. Wohlgeb. durch die That zu überzeugen daß es mir eine ernstliche Angelegenheit sey, Ihren Aufenthalt in Jena so angenehm und folgereich zu machen als möglich. ergebenst Weimar den 14. November 1816. Goethe.