6/1789. An Jakob Friedrich von Fritsch Ew. Exzell. verzeihen daß ich nochmals behellige. Es ist, wie ich auf der Cammer höre, Julius auf den 12ten dieses vor die Regierung beschieden, und da er extraiudizialiter erfahren weswegen diese Vorladung geschehen, hat er vorläufig bey der Cammer angefragt ob er allenfalls das ihm zugedachte Geschäfft annehmen dürfe? und zugleich versprochen, Morgens diese Restuntersuchung, Nachmittags die Binderischen Rechnungen vorzunehmen. Wie ich an dem alten Büttner merckte der davon unterrichtet schien behandelt man die Sache als wolle man nun wieder Bleymüllern revidiren lassen. Wäre es möglich und Ew. Exzell. könnten diese Einleitung abwenden; so wäre es für zwey Geschäffte eine grose Wohlthat die beyde durch diese Behandlung unendlich leiden. Es würde unfreundlich scheinen wenn man von Seiten der Cammer dem Lotterie Cassier verbieten wollte diese Arbeit zu übernehmen, und doch schiebt sich dadurch die gehoffte Ordnung des Oberweimarischen Rechnungs Amtes in die Weite, und für die Ilmenauer Angelegenheit ist auch kein Ende zu sehen. Ich empfehle diese Anliegen und mich selbst Ew. Exzell. zu Gnaden und unterzeichne mich mit vollkommenster Hochachtung Ew. Exzell gehorsamsten Diener Goethe. Weimar d. 5. Sept. 1783.