43/124. An Friedrich Johannes Frommann Ew. Wohlgeboren wäre schon längst der verbindlichste Dank für die übersendeten wohlgerathnen Blätter zugekommen, wenn ich nicht zugleich einen Beweis von dem löblichen Gebrauch, den ich davon zu machen gedenke, beyzufügen beabsichtigt hätte. Beykommende Unterschriften mögen als Zeugniß dienen einer ruhigen Stunde, worin ich Ihrer und der lieben Ihrigen mit freundlichster Neigung gedacht, und Gelegenheit geben, meiner auch fernerhin im Guten zu gedenken, indem Sie mit Wohlwollen sich freundlich desjenigen erinnern, der sich, dankbar für so viele Neigung und Gefälligkeit, als verbunden und anhänglich unterzeichnet. [Weimar den 24. November 1827.]