43/5. An den Großherzog Carl August [Concept.] Weimar den 13. August 1827. Schon als, nach erhaltenem gnädigsten Rescripte vom 3. April dieses Jahrs, submissest Unterzeichneter das dadurch bewiesene höchste Vertrauen verehrend anerkannte, überfiel ihn jedoch sogleich der Zweifel, ob in so hohen Jahren, bey verminderten Kräften, wiederkehrenden körperlichen Übeln und zugleich mannichfaltigen Obliegenheiten es möglich seyn sollte, einem so bedeutenden Geschäfte vorzustehen. Demungeachtet hielt er für Pflicht, seine bis an's Lebensende Höchst Denenselben gewidmete Thätigkeit vorerst auch an dieser Sache zu prüfen und, wie zu Aufklärung und Einleitung hierin allenfalls zu verfahren sey? vorläufig zu erforschen. Was nun in diesem Sinne vorzunehmen räthlich erachtet worden, ist in beiden angeschlossenen Acten-Fascikeln niedergelegt, woraus Höchst Dieselben sich geneigtest vortragen zu lassen geruhen, auf welche Weise man den Zustand des Geschäfts zu erforschen und zu erhellen getrachtet, auch nach welchen Mitteln und Einleitungen man sich umgesehen, um zu einem erwünschten Zwecke zu gelangen. Hierüber wüßte nun der devotest Unterzeichnete gegenwärtig nichts hinzuzufügen, alles höchster Prüfung schuldigst unterwerfend. Für ihn ist jedoch persönlich das Resultat auf's stärkste hervorgegangen, daß seine Kräfte nicht hinreichend, eine Aufgabe, welche den frischesten literarisch-praktischen Arbeitsmann genugsam beschäftigen würde, fernerhin zu lösen und durchzuführen, deshalb er denn mit dem Wunsche: sein bisheriges Benehmen möchte nicht ohne Beyfall angesehen werden, die unterthänigst-dringende Bitte hinzufügt: Höchst Dieselben möchten ihn von der Führung dieser Angelegenheit gnädigst dispensiren und ihm die Erlaubniß ertheilen, seine Thätigkeit [in] jenen Geschäften, welche ihm schon seit so vielen Jahren vertrauensvoll übertragen sind, im Verlauf der Tage die ihm noch gegönnt seyn sollten auch fernerhin treulichst zu erproben. In tiefster Ehrfurcht pp. Ew. Königlichen Hoheit