10/3165. An Johann Daniel Binder [Concept.] Dem Rentbeamten Binder zu Dornburg wird sein Betragen, daß er dieses Frühjahr, ungeachtet einer an ihn geschehenen Weisung die in der Nähe des Wasserbaues abgeköpften Weiden abfahren lassen und dadurch Zeitverlust und Kosten verursacht, hierdurch ernstlich verwiesen und demselben aufgegeben, keine Weiden auf herrschaftlichen Wiesen, ohne Erlaubniß Fürstl. Wasserbau-Commission, oder deren Untergeordnete, fernerhin hauen und abfahren zu lassen. Weimar, den 11. Juny 1795.