45/191. An Friedrich Theodor von Müller Ew. Hochwohlgeboren haben die Gefälligkeit, beykommende Vollmacht anzusehen und ihr die rechte Form zu geben, daß ich sie abschreiben und circuliren lasse. Den 12. April ist eine Generalversammlung daselbst, und der gute Vorsteher, Herr v. Quandt, ist in Sorge, es möchten in Vorschlag gebrachte Albernheiten durchgehen, und bittet um unsre Vota zur Vernunft. Das Nähere mündlich! gehorsamst Weimar den 3. April 1829. J. W. v. Goethe.