40/108. An das kurfürstliche Ministeriumder auswärtigen Angelegenheiten in Cassel Hochwohlgeborene Hochzuverehrende Herren. Das von Ihro Königlichen Hoheit allergnädigst bewilligte Privilegium indem es mir und den Meinigen ansehnliche Vortheile für jetzt und die Zukunft sichert, erregt zugleich die höchsten Dankgefühle indem ich an solchen Begünstigungen ein allergnädigstes Wohlwollen und huldvolle Theilnahme an meinem bisherigen Beginnen und Wirken gewahr zu werden glaube. Ew. Excellenzen darf ich wohl deshalb gehorsamst ersuchen diesen meinen devotesten Dank bey Gelegenheit und wie es sich ziemen will geneigtest auszusprechen und vielleicht auch den submissesten Wunsch zu äußern daß bey einem so bändereichen und auf die Folge berechneten Unternehmen, nach Verlauf der gegenwärtig gegönnten Frist von zehn Jahren ein geziemendes Gesuch um fernere Erstreckung des Termins nicht ungnädig aufgenommen werden möge. Der ich nicht verfehle Ew. Excellenzen für höchst geneigte Mitwirkung meinen schuldigen Dank abzutragen und mit Versicherung unbegränzter Hochachtung, zu geneigtem Andenken bestens empfohlen zu seyn wünschend, die Ehre habe mich zu unterzeichnen. Ew. Excellenzen ganz gehorsamer Diener Weimar den 1. November 1825. J. W. v. Goethe.