29/8064. An die Großherzogliche Oberbaudirection [Concept.] Ergebenstes Promemoria! In dem bey Großherzogl. Hochlöbl. Ober-Baudirection vom Zimmermeister Schenk eingereichten Promemoria. d.d. den 7. März d. J. und dem bey'm Herrn Ober-Baudirector Coudray aufgegebenen Protocoll haben Bauherr Cammerdiener Lämmermann und Zimmermeister Schenk einmüthig und bestimmt erklärt: »daß von denen in meinen Garten schauenden Fenstern des aufzuführenden Lämmermannischen Hintergebäudes nur die zwey auf dem Flügel in der mittlern Etage als wirkliche Lichtlöcher gebraucht die übrigen aber blos zur Zierde in Tünch vertieft und angestrichen werden sollen.« Da ich jetzt deutlich wahrnehmen muß, daß man nicht gesonnen ist obiges Versprechen zu halten, unter dessen strenger Erfüllung ich doch allein verstattet, zwey in meinen Garten gehende Lichtlöcher anzubringen, vielmehr allem Anschein nach sechs wirkliche Fenster angelegt werden sollen; so ersuche eine Hochlöbliche Ober-Baudirection zu bewirken: daß Bauherr und Zimmermeister streng angehalten werden ihrem Versprechen pünktlichst nachzukommen. Der ich die Ehre habe mich mit vollkommenster Hochachtung zu unterzeichnen. Weimar den 25. April 1818.