35/28. An Heinrich Carl Abraham Eichstädt Ew. Hochwohlgeboren erhalten hiebey die gewünschte Verordnung, wodurch das Assistentendeputat auf den Candidaten Müller transferiert wird. Zugleich kann vermelden, daß es wegen dem bisherigen Fiedlerischen Emolument wohl bey dem Naturaldeputat wird verbleiben können, weshalb im eintretenden Fall Dieselben sich an meinen Sohn gefälligst wenden werden, welcher von der Sache unterrichtet ist. Zu geneigtem Andenken mich bestens empfehlend mit fortgesetzter aufrichtiger Theilnahme Weimar den 22. Juli 1821. Goethe.