45/37. An den sächsischen Kunstverein zu Dresden Geneigtest zu gedenken. Bey näherer Betrachtung der, von Dresden aus, mitgetheilten Statuten des sächsischen Kunstvereins und eines hinzugefügten Blattes, Bekanntmachung und Einladung enthaltend, vereinigten sich in Weimar einer Anzahl Kunstfreunde und unterzeichneten vorerst auf 31 Actien, in folgender Voraussetzung: Es werde nämlich dem löblichen Dresdener Kunstverein gefallen, gedachten weimarischen Kunstverein dergestalt in sich aufzunehmen, daß alle in obgedachten Druckschriften den Actionärs königlich sächsischer Lande zugesagten Vortheile auch letzteren zu Gute kämen. 1) Daß nämlich weimarische bildende Künstler von ihren Arbeiten nach Dresden zur Ausstellung zu senden berechtigt seyn sollten. 2) Daß dergleichen Arbeiten, insofern sie verdienstlich seyn möchten, Hoffnung hätten, auch angekauft zu werden. 3) Daß die weimarischen Actionärs Theil an der dießjährigen Verlosung, sowie denn auch künftighin genössen. 4) Daß diejenigen, welche das Glück eines Gewinnes nicht begünstigt, Abdrücke der in Kupfer gestochenen Kunstwerke empfingen. Sollte nun dem löblichen Dresdener Verein gefällig seyn, sich den weimarischen obgemeldeter Maßen zu affiliiren, auch die deshalb nöthigen Actien-Documente ausfertigen zu lassen, so wird man nicht verfehlen, alsbald den für die gemeldeten 31 Actien bereit liegenden Geldbetrag zu übersenden, und des Weiteren sodann nach Umständen gewärtig seyn. Hochachtungsvoll Weimar den 9. November 1828. J. W. v. Goethe.