19/5447. An Christian Gottlob Voigt Pro Voto. Das Graumüllersche Gesuch ist wohl nicht zu gewähren. Es steht geschrieben: Niemand kann zweyen Herrn dienen; und eben so wenig kann eine solche Anstalt zwey Directoren oder Disponenten haben. Ich bin sehr zufrieden, daß Dr. Voigt und der Gärtner sich vertragen. Die Einmischung eines Dritten würde sogleich falsche Verhältnisse geben. Übrigens kann Graumüller seien Zweck sehr bequem erreichen, wenn er sich die sogenannten Lectionen, d.h. Manipulus der jedesmal blühenden Pflanzen wöchentlich gegen ein Gratial abliefern läßt. Die Fälle sind sehr selten, besonders bey uns, daß Blumen blühen, die auf diesem Wege nicht mittheilbar sind. Ew. Excellenz haben wohl die Güte, ihn auf eine freundliche Weise abschläglich zu bescheiden. Weimar den 4. November 1807. G.