16/4482. An Carl Christian von Herda [Concept.] [1. Februar.] Ew. Hochwohlgeb. verzeihen, wenn ich auf Dero Schreiben vom 12. Januar erst gegenwärtig antworte. Dasselbe traf mich in Jena und erst nach meiner Rückkunft konnte ich die vorhandenen Papiere nachsehen und die nöthige Erkundigung einziehen, um mir ein Geschäft zu vergegenwärtigen, das theils in meiner Krankheit, theils bey meiner Abwesenheit verhandelt worden war. Die zugesicherte Cession der Hofmannischen Gerechtsame an Ew. Hochwohlgeb. Frau Gemahlin ist unter dem 3. Juni 1801 geschehen, wie beyliegende Copie des Protocolls ausweist, und ist dadurch der neuen Frau Gläubigerin das Recht welches restirenden Kaufgeldern zusteht übertragen worden, auch hat man von Seiten der Lehns-Canzley diesen Actum bey Fürstl. Regierung angezeigt und auf deren Befehl eine vidimirte Copie ausgefertigt, welche, wie man mir versichert, dem Ew. Hochwohlgeb. zugesendeten Originaldocument beygefügt worden. Da man nun diesseits hiedurch die geschehene Zusage erfüllt zu haben glaubte; so hat man hierüber nichts weiteres vorgenommen. Ew. Hochwohlgeb. scheinen dagegen noch einige fernere Beglaubigung des vorgenommenen Actus zu desideriren. Möchten dieselben mir deßhalb Ihre Wünsche genauer bezeichnen, so würde ich mit Vergnügen zu völliger Beruhigung sogleich das nöthige besorgen um zu zeigen, wie angelegen es mir sey Dero freundschaftliche Gewogenheit zu erkennen und zu erhalten. Der ich, mit Bitte um Rücksendung der Beylage und mit respectuoser Empfehlung an die Frau Gemahlin Gnaden mich zu unterzeichnen die Ehre habe.