16/4528. An die Hoftheater-Commission Über die Kranzische Angelegenheit denke ich folgendermaßen: Ein gnädigstes Rescript, das, in einer Disciplinsache, an irgend ein Departement, ergeht, ist keineswegs als ein Urtheil in einer Rechtssache anzusehen, das dem Peccirenden publicirt werden muß. Dießmal hat das Departement verfügt und der Fürst gebilligt. Herrn Kranz ist so viel bekannt als nöthig: daß er suspendirt war und ist, weiter braucht es nichts. Sein Promemoria an das Hofmarschallamt wird also beygelegt, und wenn er sich untersteht ein gleiches an die Theatercommission zu bringen, und zu fragen: ob seine Sache vergessen werden soll, so will ich ihm den Kopf waschen daß er Zeitlebens an mich denken wird. Jena am 8. May 1802. G.