2/232. An Johann Georg Christoph Steche Wohlgebohrner Hochgeehrtester Herr. In unsrer Sache gegen den Hrn. Amtmann Luther, ist auf dessen Exzeptions Schrifft decretirt worden dentur acta ad referendum. Weilen nun aber wenn hier sollte gesprochen werden Hr. Horn wahrscheinlich noch einmal verlieren dürfte so bin ich um einen 14 Tägigen Termin, et pro venia replicandi eingekommen da ich denn wie neulich schon gemeldt zugleich um Transmissionem actorum in vim concipiendae sententiae bitten werde. Da aber solches mit Kosten verknüpft in deren Auslagen ich mich nicht einlassen kann, wie denn Dieselben meine neulich übersandte Rechnung noch nicht zu berichtigen beliebt haben; so muss ich Denenselben melden, dass wenn ich nicht über obgedachte Rechnung noch 25 hiesige Gulden erhalte ich nicht nach meiner Uberzeugung in der Sache fortfahren, sondern ihr den gewöhnlichen Lauf lassen muss. Ich bitte an Hrn. Horn meinen Empfel, die Berichtigung meiner ersten Rechnung, sodann Dero Gesinnungen wegen des andern Puncktes auf das schleunigste ehe der mir vergönnte Termin zu Ende gehet. Worüber p. Franckfurt d. 12. Jul. 1774. Ew. Wohlgeb. ergebenster Goethe. Dr.