19/5292. An Christian Gottlob Voigt Ew. Excell. ist nicht unbekannt daß Serenissimus mir im Jahre 1794 das ehmalige Helmershausische, von mir seit jener Zeit bewohnte Haus auf dem Frauenplane durch eine eigenhändige Schenckungs Urkunde zugeeignet, nachher aber im Jahre 1801 deshalb ein förmlicheres Document aufgesetzt worin die Ursache jener gnädigsten Gesinnungen auf eine für mich ehrenvolle Weise articulirt worden, welches Document nebst andern Dispositionen unter Höchst Ihro Papieren befindlich, eine Abschrift aber in meinen Händen ist. Seit jener Zeit habe das Haus durch ansehnliche Baulichkeiten verbessert, die Reparaturen besorgt; sowie auch die Einquartierungs Lasten getragen. Fürstliche Cammer hingegen hat die Steuern gezahlt wofür sie jedoch durch den Genuß des dem Hause haftenden den Genuß des auf dem Hause haftenden Brauloses entschädigt worden. Da nun aber gegenwärtig 12 Kriegssteuern von den Grundstücken abzutragen sind, so finde mich bewogen mich zu Zahlung derselben, so wie künftig zu Berichtigung der gewöhnlichen Steuern und andrer Lasten hiermit zu offeriren und mir dagegen den Genuß des Brauloses gehorsamst zu erbitten. Ew. Excell. ersuchend hiezu bey dem gegenwärtig dringenden Termin irgend eine vorläufige Anleitung zu geben, bis das Geschäft in gehöriger Form abgeschlossen werden kann. Mich mit danckbarer Verehrung unterzeichnend W. d. 2. Dec. 1806. Goethe.