29/7995. An das Großherzogliche Stadtgerichtzu Weimar [Concept.] Der neue Besitzer des ehemaligen Hertelischen Hauses am Frauenthor, Kammerdiener Lämmermann, gedenkt, unter Anleitung des Hof-Zimmer-Meisters Schenk, den am meinen Garten stoßenden Theil seines Gebäudes zu verändern. Aus dem eingereichten anliegenden Risse geht hervor daß man eine niedrige Wand über die Gebühr erhöhen, nicht weniger mehrere in meinen Garten schauende Fenster anbringen wollen. Mündliche Äußerungen des Besitzers und Zimmermanns stimmen mit dem Risse nicht überein, ja man leugnet das was derselbe ganz deutlich ausspricht. Übrigens scheinen zwischen beiden Verhältnisse obzuwalten wodurch die Sache trübe wird. Da ich nun hieraus manche Unannehmlichkeit und Verdruß zu befürchten habe, und keineswegs zu leiden verbunden noch gesonnen bin daß meine natürliche Freyheit von dergleichen lästigen in mein Garten-Eigenthum gehenden Fenstern willkürlich beeinträchtigt werde; so ersuche hiedurch Hochlöbliches Stadtgericht, gedachten Bau zu sistiren und denen Unternehmern deutlichen Grund- und Aufriß anzubefehlen, woraus ihre Absichten und Wünsche unfehlbar zu erkennen seyen, damit man das Rechtliche ohne Weiteres zugestehen, das Widerrechtliche aber ebenmäßig ablehnen könne. Weimar den 3. März 1818.