25/7079. An Johann Wolfgang Döbereiner Ew. Wohlgeboren haben mir durch die Nachricht von Ihrer bisherigen Thätigkeit sehr viel Vergnügen gemacht; ich wünschte nur ein Augenzeuge dabey seyn zu können und mich von soviel neuen und schönen Entdeckungen zu belehren. Des Herrn Geheimrath von Voigt Excellenz theilen meine Gesinnungen und tragen mit mir kein Bedenken Ew. Wohlgeboren funfzig Thaler zu jenen löblichen Zwecken auszahlen zu lassen. Der Rentamtmann Kühn hat deswegen Verordnung erhalten, welcher das Geld gegen Quittung Ew. Wohlgeboren einhändigen wird. Haben Sie die gefällige Sorgfalt, aufzuzeichnen, zu welchen Versuchen besonders diese Summe verwendet wird, damit Herzogliche Commission höchsten Orts deshalb Rechenschaft ablegen könne. Möchten Sie mir von Zeit zu Zeit von Ihrem Befinden und fortgesetzter Thätigkeit Nachricht geben. Aufrichtig theilnehmend ergebenst Weimar den 22. April 1815. J. W. v. Goethe.