20/5634. An Johann Friedrich Fuchs Wenn Ew. Wohlgebornen mit dem Dienstbetragen Ihres Anatomie-Wärters so wie mit seiner Heirath zufrieden sind; so haben Sie die Gefälligkeit beyliegendes Blatt an den Rentamtsadministrator abzugeben, der dadurch den Auftrag erhält, den gebetenen Vorschuß auszuzahlen. Der ich recht wohl zu leben wünsche. Weimar den 9. November 1808. Goethe.