28/7679. An Franz Kirms Vorstehendem voto trete bey, auch will mich bedünken daß es Befugnis der Intendanz sey ohne unterthänigsten Bericht in dieser Angelegenheit selbst zu verfügen indem die Berichterstattung nur alsdann eintritt wenn der Gegenstand Einfluß auf's Ganze hat und auf die Dauer wirkt. Weimar d. 17. März 1817. J. W. v. G.