11/3413. An Christian Gottlob Voigt Ich bin völlig Ihrer Meinung nach den vorliegenden Umständen, daß man dem Gastwirth Heiße in Stützerbach den Fischereipacht ließe, ja ihm sogar das Pachtgeld gegen gute Aufsicht gutthäte. Indessen könnte man allenfalls den Herzogischen Bericht noch einmal hinauf communiciren und hören, was sie sonst noch vorbringen, da die Sache ohnedem keine Eile hat. Sollte man wegen des Weidenverkaufs und Pachtes nicht mit fürstlicher Kammer dergestalt recommuniciren: Man glaube Serenissimi gnädigsten Befehl dahin interpretiren zu dürfen, daß die Verpachtungen oder der Verkauf der Korbmachenweiden nicht zum Schaden der Wasserbaue geschehen sollten; man ersuche daher fürstl. Kammer die Rentbeamten dahin anzuweisen, daß sie bei dergleichen Vorkommenheiten an der Ilm dem Lieutenant Vent und an der Saale dem Conducteur Goetze Nachricht zu geben hatten, welche beiderseits von fürstlicher Wasserbaucommission angewiesen werden sollten das Vortheilhafte des Ufer baues bey ihrer Entscheidung vor Augen zu haben; übrigens könne alles in der bisherigen Ordnung verbleiben und die Pachtungen sowol von den Rentbeamten besorgt, als die Pachtgelder zu den Rentämtern genommen werden. Weimar den 17. October 1796. G.