26/7307. An Franz Kirms Man fordert von Wolffs zwey Kleider, man giebt die Umstände an unter welchen Madam Wolff solche erhalten habe. Wolff behauptet: daß sie von dem Theater keines mehr in Händen habe. Diesen entschiedenen Widerspruch aufzuklären, thue folgende Fragen: 1) Hat Madam Wolff bezeichnete Kleider aus den Händen Großherzoglicher Theater-Commission erhalten? 2) Wenn sie dieses läugnet, wie kann man es ihr beweisen? 3) Hat man es ihr ohne Quittung abgegeben, so sieht es gar wie ein Geschenk aus. 4) Hat sie aber solche von der Großfürstin unmittelbar erhalten, so haben wir gar keine Ansprüche darauf. Weimar, den 13. Februar 1816. G.