2/188. An Johann Georg Christoph Steche Wohlgebohrner Hochgeehrtester Herr, Dero geehrtes vom 1sten Novemb. welches mit einer Vollmacht und einem Spezies Dukaten begleitet war, habe nicht ehe beantworten mögen, biss ich etwas relevantes Denenselben zugleich mit zu melden im Stande wäre. Aus beygebognen Billet Hrn. Amtmann Luthers können Dieselbe ersehen, wie ich ihn zuförderst freundlich gemahnet, und sich mit Hrn. Registrator Horn gütlich abzufinden angetragen, Ew. Wohlgeb. sehen aber auch wie fest er darauf beharret, die Schuld zwar gemacht, aber auch schon längst bezahlt zu haben. Weil es nun also zur Klage kommen muß, so will Denenselben noch vorher verschiednes zu bedencken geben. Zuförderst muß ich Dieselben benachrichtigen dass die mir zugeschickte Rechnung falsch summirt war, und bey genauerer Durchsicht, nicht 61 Thlr. 18 gr. 4 Pfg. sondern 62 : 7 : 4 sich ergeben; und obgleich Error calculi sonst von keinem Belang, so ist doch bey einer Rechnung die dereinst wahrscheinlich beschworen seyn muss, alle Akkuratesse nötig. Sodann hätte ich gewünscht dass gedachte Rechnung mit denen ehemaligen Hrn. Luther überschickten gleichförmig gewesen wäre, doch hat auch dieses nichts zu sagen, weil sie nicht durch Veränderung der Summen, sondern durch Zufügen eines neuen Posten verstärckt worden. Der Beweis der uns beym Läugnen des Gegenteils obliegt, wird freylich am leichtsten durch Beschwörung des Buches geführt, nur ist die Frage, wie dasselbe beschaffen, und ob es kauffmannisch und ordentlich genug geführt ist, (denn wie ich vermuthe ists nur ein Buch derer, für, im Hause verköstigte Studiosen, geschehenen Auslagen) um semiplenam probationem zu geben. Wäre ia daran einiger Mangel, so müsste man seine Zuflucht zu einem Zeugen Verhöre nehmen, um dadurch gegenseitige Einwendungen zu balanziren. Ferner werden Dieselbe für eine Caution Sorge tragen müssen, weil ohne dieselbe pro reconventione et expensis, niemand fremdes bey unsern Gerichten zu Verfolgung seines Rechts gelassen wird. Sie mögte wenigstens auf 50 heilige Thaler, vielleicht drüber angesetzt werden. Dieses alles habe Denenselben zur weitern Beherzigung vorerst melden wollen, eh ich Hand ans Werck lege. Ich bitte um ausführliche Information obiger Punckte, und verharre mit schuldigster Empfehlung an Hrn. Registrator Horn. Franckfurt am 4. Dez. 1773. Des Hrn. Luthers Original Billet bitte mir wieder zurück. JWGoethe Dr.