20/5680. An Carl Adolph Schultze Ew. Wohlgeboren mache auf folgendes aufmerksam. Wenn man Gesetze giebt, so ist wohlgethan, auch zu sorgen, daß sie befolgt werden können. Wir haben verordnet, daß Niemand ohne Gesichtsmaske und ohne irgend ein außerordentliches Überkleid auf die Redoute gehen solle. Nun wär' es möglich, daß Fremde, vielleicht auch Franzosen von Erfurt herüberkämen, welche diese Anordnung nicht so genau beobachteten und vielleicht ohne Maske und Tabarro anlangten. Mein Vorschlag wäre dahero, Sie beredeten mit irgend einem Handelsmann, daß er in einer Ecke hinter den Säulen einen kleinen Laden aufschlüge, wo man Gesichtsmasken, Handschuhe, Tabarros, oder sonstige Überwürfe haben könnte. Wären noch andre Kleinigkeiten als wohlriechende Wasser und dergleichen dabey; so wäre es noch besser und artiger. Für den der es unternimmt ist kein Aufwand, vielleicht einiger Vortheil: denn warum sollte nicht mancher, wenn die Gelegenheit einmal da ist, auch wohl irgend einer artigen Tänzerinn ein kleines Geschenk machen. Drängen sich doch Handelsleute zu allen Kirchweihen und öffentlichen Zusammenkünften. Gut wär' es alsdann, wenn eine solche Anstalt bey jeder Redoute sich oben befände. Weimar den 20. Januar 1809.