40/22. An Hans Ernst von Globig [Concept.] Für das geneigtest mir übersendete, meiner Angelegenheit so wichtige Document verfehle nicht Ew. Excellenz den verpflichtetsten Danck abzustatten, der Ausfertigung des allergnädigsten Original Privilegiums in Submission entgegensehend. Eine solche so hochbedeutende Vergünstigung wird von mir und den Meinigen, als ein kostbarer Schutzbrief danckbarlichst verwahrt, auch solche Berechtigung, an Niemand jemals abgetreten werden. Sollte ich jedoch, wie es bis jetzt noch nicht geschehen, mit einem Verleger einen Zeitkontrackt eingehen; so darf ich wohl voraus setzen das demselben, als einen von mir Beauftragten, jene allerhöchste Gnade gleichfalls zu Gute kommen werde. Wie ich denn im eintretenden Falle nicht ermangle davon schuldige Anzeige zu thun, auch seiner Zeit, von dem mir von Seiten Ihro Königl. Majestät hochpreislichen Kirchenrath und Oberkonsistorium ausgestellten einsweiligen Schein den gebührenden Gebrauch zu machen. Weimar den 27. August 1825.