19/5450. An Carl Unzelmann [Concept.] Durch ein Contract- und Pflichtwidriges Betragen des hiesigen Hofschauspielers Herrn Unzelmann sieht sich Fürstliche Commission veranlaßt, gegen denselben strafend zu verfahren; und zwar, wegen Erscheinung auf auswärtigen Bühne, mit achttägigen HauptwachArrest, und wegen Übertretung des Urlaubs, mit Verkümmerung seiner Gage auf die Zeit der Verzögerung seiner Wiederkunft. Wie man demselben dieses nun hiermit eröffnet; so hofft man zugleich, daß er durch sein künftiges Betragen und Bemühen den von ihm begangnen großen Fehler wieder gut zu machen suchen werde. Weimar den 5. November 1807. Commissio.