10/3078 b . An Vohs und Willms Die Regie des Weimarischen, gegenwärtig in Rudolstadt befindlichen Theaters erhält hiermit den Auftrag, dem Theaterschneider Schütz sogleich die Garderobe abzunehmen, ihn von seiner Function zu suspendiren und seine Arbeiten bis zu ausgemachter Sache durch jemand anders provisorisch verrichten zu lassen; auch ihm zugleich anzudeuten: daß er sich vor einer Rudolstädtischen Gerichtsstelle, welche ihm deßhalb eine Citation zugehen lassen wird, ohngesäumt zu stellen habe. Weimar den 27. Aug. 1794. J. W. v. Goethe.