10/3022 a . An Franz Kirms [30. oder 31. October 1793.] Wenn Ew. Wohlgeb. dem Herrn Cammerjuncker v. Fritsch antwortlich zu vernehmen geben: daß von jeher, und auch noch vorigen Winter, Cammerherren und Cammerjuncker vom Dienste nur frey gewesen, wenn sie mit der Herzoginn kamen, nicht aber wenn die Herzoginn nicht im Theater waren, auch die übrigen Herren bißher bey dieser Einrichtung es bewenden lassen; so wird derselbe ja wohl von seinem Gesuche abstehen. G.