39/233. An die Könige von Bayern,Sachsen und Württemberg Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät haben die von allerunterthänigst Unterzeichnetem bey der hohen Bundes-Versammlung eingereichte submissiste Bitte um ein Privilegium für die Ausgabe seiner Werke letzter Hand schon eines allergnädigsten Blickes gewürdigt und ich erkühne mich daher, das Nähere zu Unterstützung jenes Gesuchs umständlicher vorzulegen. Die Absicht ist, meine schriftstellerischen Arbeiten, mit denen ich mich lebenslänglich beschäftigt und deren großer Theil schon gedruckt ist, gesammelt herauszugeben und hierauf meine letzten Lebensjahre zu verwenden. Nun würden zuerst die poetischen, rhetorischen, historischen, kritischen Arbeiten etwa vierzig Bände füllen: hierauf aber wäre dasjenige, was ich in Bezug auf bildende Kunst unternommen, nicht weniger, was ich in der Naturwissenschaft versuchte, in einer nicht füglich zu bestimmenden Zahl von Bänden nach zu bringen. Da nun aber zu einem solchen Unternehmen schon mehrjährige Aufmerksamkeit und Bemühung erforderlich war, auch zunächst noch seyn wird, um zuletzt eine solche Rechenschaft abzulegen; so würde es um so wünschenswerther seyn, daß der Verfasser von den unausgesetzten Bemühungen seines Lebens billigmäßigen Vortheil ziehe, welcher durch den in Deutschland noch nicht zu hindernden Nachdruck gewöhnlich verkümmert wird. Deshalb erkühne mich nun Ew. Königliche Majestät hiedurch bescheiden anzugehen mich in allen, in Höchst Ihro Landen gegen den Nachdruck schon bestehenden Gesetzen und Anordnungen einzuschließen, besonders aber für gedachte vollständige kritische Ausgabe meiner Werke ein Privilegium zu ertheilen, so daß ich gegen den Nachdruck und dessen Verkauf in Höchst Ihro Staaten völlig gesichert sey, unter Androhung der Confiscation und sonstiger Strafen, welche theils den Landesgesetzen nach schon bestehen, oder künftig nöthig erachtet werden möchten. Und zwar wage ich, mir ein solches Privilegium für mich, meine Erben und Erbnehmer in der Maaße zu erbitten, daß sowohl ich, wenn ich den Verlag selbst oder in Gemeinschaft besorge, als auch, wenn ich einem Verleger die Befugniß übertrüge, dieser des gesetzlichen Schutzes genießen möge. Sollte es hiebey nicht genehm seyn, diese Ausgabe der letzten Hand, die für künftig keine Abänderung erleiden, auch um einen annehmlichen Preis verkäuflich seyn soll, auf unbestimmte Zeit zu privilegiren, so erlaube mir doch die allerunterthänigste Bitte, den anzusetzenden Termin auf fünfzig Jahre zu erstrecken, damit meine Familie sich auch unter die vielen mitzählen dürfe, welche in Allerhöchst Ihro Landen eines dauerhaft beschützten Glückes genießen. Und so werde ich denn auch nicht ermangeln, das mir so vortheilhaft als ehrenvoll gegönnte Privilegium auf eine geziemende Weise dem Publicum vor Augen zu bringen. Eine solche gnädigste Vergünstigung würde ich mit dem reinsten, devotesten Dank erkennen und für die höchste Belohnung achten, die mir für meine unausgesetzten vieljährigen Bemühungen nur immer hätte zu Theil werden können. In tiefster Ehrfurcht Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigster Diener Johann Wolfgang von Goethe. Weimar den 22. Julius 1825.