5/1275. An Johann Ludwig Eckardt Serenissimus haben auf vorläufigen unterthänigsten Vortrag des 3. Punktes unseres Berichts gnädigst resolviret, daß, ob sie gleich den Ersatz derjenigen Aufwände, welche sie zur Wiedererhebung des ilmenauer Werks neuerlich gemacht und noch zu machen genöthigt seyn würden, von einer künftigen Gewerkschaft oder mit noch mehrerem Fuge nach den Regeln der Gemeinschaft von den übrigen Theilhabern verlangen und erwarten könnten; so wollten Sie doch aus ganz besonderen Rücksichten auf den Fall, wenn man sich jenseits in allen übrigen Punkten nachgiebig erzeigen würde, auch diese Ausgaben über sich nehmen und einer neuen Gewerkschaft ein ganz reines Werk anbieten, welches denn auch denen übrigen Herrn Theilhabern in Absicht der künftig zu erlangenden Zehnden von unausbleiblichem Vortheil seyn würde. Wollten Sie in dieser Maße einen Brief an Herrn von Taubenheim in unserer beider Namen aufsetzen und die sonst noch versprochenen Beylagen gefällig besorgen. Was die Versicherung einer reellen Erkenntlichkeit betrifft, so traue ich theils wegen des mir noch unbekannten Charakters dieses Mannes nicht völlig und fürchte mich, ihn, wenn er redlich gesinnt seyn sollte zu beleidigen, theils ist auch unsere Sache so über und über gut, daß es Sünde wäre, noch irgend ein argumentum ad crumenam hinzuzufügen. Ich empfehle mich Ihnen übrigens bestens und hoffe das Vergnügen zu haben Sie bald zu sprechen. Weimar den 14. Juli 1781. Goethe.