22/6120 a . An Franz Kirms In dem hier beyfolgenden Unzelmannischen Contract wünschte ich den zweyten Punct folgendermaßen gefaßt: Herr Unzelmann macht sich verbindlich, wie zeither also auch fernerhin, die sowohl im Trauer als Lustspiel, nicht weniger in der Oper, ihm zugetheilten und noch fernerhin seiner Persönlichkeit, seinem Talent und seiner Stimme gemäßen Rollen und Partien zu übernehmen und zu exsecutiren; auch bey Chören auswärts willig zu assistiren. Denn da wir Niemanden ein ausschließliches Rollenfach zugestehen; so wird durch den Nachsatz immer der Vordersatz aufgehoben, wir mögen darin ausdrucken was wir wollen. Und was die Sprechrollen betrifft. hat sich Herr Unzelmann bisher wenigstens nicht zu beklagen und es wird auch künftighin der Fall nicht seyn, da man als einen beliebten Acteur gerne producirt. Was die Singrollen betrifft, läßt sich gar nichts Bestimmtes aussprechen. Herr Unzelmann wird selbst gestehen, daß nur solche für ihn günstig sind, die ein lebhaftes und bedeutendes Spiel haben. Das Weimarische Theater wird niemals ohne einen zweyten Tenor seyn können, und ich sehe nicht ein, wie man einem gegenwärtigen oder künftigen zweyten Tenor seine ihm bestimmten Partien gleichsam veräußern und an einen Dritten versprechen kann. Es geht dieses um so weniger an, als keineswegs die Direction sondern der Capellmeister, der deswegen da ist, die zu dieser oder jener Partie passenden Sänger bestimmt. Wir würden uns also in Verlegenheit setzen, wenn wir etwas zusagten, was wir in doppeltem Sinne nicht halten können. Ich sollte denken, Herr Unzelmann sey bisher auch in Absicht auf Singrollen so gut versehen worden, daß er für die Zukunft sich auch der Einsicht und der Neigung Herzoglicher Commission getrost überlassen kann. Den 5ten Paragraphen wünschte ich nicht in den Contract inserirt, sondern auf einem besonderen Blatt verfaßt. Weimar den 6. März 1811. G.