21/5920. An Franz Kirms Herrn Stromeyer wären also die beyden Rollen wieder zuzustellen und eine Verordnung an den Cassier zu erlassen, daß ihm die zurückgehaltene Gagenhälfte morgen mit seiner gewöhnlichen Gage zugestellt werde. Übrigens glaube ich nicht, daß man sich weiter gegen ihn zu erklären hat, weil sonst immer wieder neue Schwierigkeiten zur Sprache kommen. Weimar den 22. Februar 1810. G.