32/139. An Johann Georg Lenz [Concept.] Ew. Wohlgeboren glauben nicht daß es von Rentamtmann Müller eine Unterfreundlichkeit sey, wenn er den Vorschuß zu geben sich geweigert. Er hat ausdrücklichen Befehl, ohne Vorwissen seiner Vorgesetzten nichts zu thun, und ich muß ihn deshalb sehr loben. Dagegen autorisire gern die übersendete Quittung welche hiebey zurückfolgt; möge Ihnen und den werthen Ihrigen alles zum Besten gedeihen. Weimar den 16. Februar 1820.