16/4658. An Johann Jakob Graff [Concept.] Dem Hofschauspieler Herrn Graff wird hierdurch auf die von ihm gethanen Anträge erwiedert: Daß Serenissimus gnädigst geruhen ihm eine Pension von 200 rthlr. auf den Fall zusichern zu lassen, wenn derselbe bey dem hiesigen Theater durch Alter oder Krankheit in den Fall kommen sollte, die Obliegenheiten eines Schauspielers nicht weiter erfüllen zu können. Daß Höchstdieselben ferner fürstl. Theatercommission erlaubt haben ein Capital von 250 rh. zu garantiren, um Herrn Graff von einzelnen Schuldposten zu befreyen, worauf denn aus gnädigsten Rücksichten eine jährliche Gratification von 100 rh. aus fürstl. Chatoulle erfolgen soll, daß sowohl diese Summe als der bey der Hofcasse bestehende Vorschuß nach und nach getilgt werden könne. Vorausgesetzt daß Herr Graff geneigt sey, über den bis zu Ostern künftigen Jahrs bestehenden Contract, sich noch auf zwey fernere Jahre bis Ostern 1806 bey dem hiesigen Theater zu engagiren. Welches zu dessen Notiz und weiterer Erklärung demselben hiermit bekannt gemacht wird. Weimar den 13. May 1803.