37/193. An den Großherzog Carl August Ew. Königliche Hoheit verzeihen gnädigst, wenn ich über die Bürgerische Angelegenheit noch nicht ausführlich berichtet; zur Entschuldigung diene vielleicht, daß die Sache völlig abgethan ist. Mit der im dritten Bande der sämmtlichen Bürgerischen Wercke und zwar in der Vorerinnerung Seite IX und in den Anmerkungen S. 223 – 25 eingeführten weimarischen Subscription hat es seine völlige Richtigkeit. Der damals schon lebhafte und nachher so viele Jahre sich immer gleich gebliebene Trieb, von Weimar aus alles Löbliche und Gute zu fördern, mußte bey dem Anerbieten Bürgers rege werden, als er Lust bezeigte den Homer zu übersetzen. Wie ein solches an- und eingeborne Talent sich auch in diesem Falle benehmen, was es leisten würde, unterlag keiner genauen Untersuchung, weil man gewiß war, daß am Ende Sprache und Literatur dadurch um manches würden gefördert seyn. Man begnügte sich auch nicht mit dieser schriftlichen Zusage, sondern man legte die Summe von fünf und sechzig Louisd'or in meine Hände. Allein weder die Theilnahme des Publicums, noch Bürgers Beharrlichkeit stimmten in den wohlmeynenden Vorsatz; die Sache gerieth in Schwanken und Stocken, wo denn zuletzt wenig Hoffnung übrig blieb. Da aber einmal das Geld zu Bürgers Gunsten bestimmt worden, der sich aus kümmerlichen Umständen nie zu erholen wußte, so beschloß die ansehnliche Gesellschaft, ihm diese bedeutende Unterstützung angedeihen zu lassen, wenn auch die Bedingung unerfüllt geblieben war. Ich sendete ihm das Geld, erhielt seinen Dank und richtete ihn aus. So viel weiß ich mich genau zu erinnern; ja ich wollte noch Ort und Stelle angeben, wo das Verschiedene beschlossen, realisirt und ausgeführt wurde. Schriftliche Zeugnisse haben die Jahrs- und Begebenheitswechsel mit aufgezehrt. Hier unterstehe mich nun bey Ew. Königlichen Hoheit unterthänigst anzufragen, ob ich nicht, da der Herausgeber Bürgerischer Schriften diese Sache zur öffentlichen und ganz eigentlich literarischen gemacht hat, der völlige Abschluß derselben ihm aber unbekannt ist und andern problematisch dünken möchte, deshalb in dem nächsten Hefte von Kunst und Alterthum vorgemeldete Aufklärung geben und die Angelegenheit dadurch beendigen, auch alle Hoffnungen, die gewissermaßen die Gestalt von Forderungen annehmen, völlig beseitigen solle. unterthänigst Weimar den 23 December 1823. J. W. v. Goethe.