43/2. An den Großherzog Carl August Ew. Königliche Hoheit geruhen sich unterthänigst vortragen zu lassen, wie wir, besorgt, der Großherzoglichen Bibliothek einigen nützlichen Zugang zu verschaffen, den Buchhändler und Verleger Wagner in Neustadt veranlaßt, auch die Verpflichtung der übrigen Druckherren im Großherzogthume zu übernehmen und ein Exemplar von seinem jedesmaligen Verlag anher zu übersenden. Es hat derselbe nicht allein für die Zukunft sich willig erklärt, sondern auch Exemplare seines bisherigen ganzen Verlags ungesäumt übersendet und seine Obliegenheit respectsvoll anerkannt. Nun ist Höchst Denenselben nicht unbekannt, daß die Unternehmungen dieses Mannes nicht blos mercantilisch nützlich, sondern auch allgemeiner Bildung förderlich sind, indem die von ihm ausgegangenen Schriften durchaus dem sittlichen und religiösen Unterricht gewidmet sind, auch derselbe sonst als ein wohlgeordneter Haushalter und schätzbarer Bürger bekannt ist: so glauben wir keine Fehlbitte zu thun, wenn wir den Wunsch äußern, Höchst Denenselben möge es gefallen, durch irgend eine Auszeichnung, vielleicht den Titel eines Commissionsraths, auch Höchst Ihren Beyfall zu erkennen zu geben, wodurch nicht nur er sich höchlich geehrt fühlen, sondern auch seine Mitbürger, welche bisher gut von ihm zu denken alle Ursache gehabt, höchlich erfreut seyn würden. Weimar den 10. August 1827.