19/5322. An die Herzogl. Sächsische Kammer Gehorsamster Promemoria. Indem Unterzeichneter der Herzogl. sächsischen Cammer Weimarischer Abtheilung für das mitgetheilte Document den gehorsamster Danck abstattet; so verfehlt er nicht dasselbe von seiner Seite vollzogen sogleich zurückzusenden; wobey er nur bemerckt daß die Nummer des Hauses 422 sey, wie solches die Nummern der Nachbarhäuser und die bisherigen Einquartierungs-Billette ausweisen. Sodann überläßt er Fürstl. Cammer gefällig zu beurtheilen inwiefern bey Übergabe des gnädigsten Schenckungsbriefes bey dem hiesigen Stadtrathe zu gerichtlicher Confirmation auch er, allenfalls durch einen Bevollmächtigten zu concurriren habe und erwartet deshalb beliebige Anleitung. Weimar d. 25. Febr. 1807. Goethe.