19/5315. An Johann Friedrich Cotta Weimar den 24. Januar 1807. Kaum ist mein Brief abgegangen, so entstehen wieder neue Unannehmlichkeiten durch die allgemeine Zeitung, indem ein Artikel aus Gotha nicht private, sondern öffentliche Verhältnisse verletzt. Es steht derselbe in Nr. 13. Man kann das behauptete nicht mit Stillschweigen übergehen, und verlangt höheren Ortes von mir, nachstehendes an Sie, mein werthester Herr Cotta, abzusenden, damit es gleichfalls in jene Zeitung eingerückt werde. Es ist recht traurig, daß in Zeiten, wo man so viel zu leiden hat, auch noch durch diejenigen die Übel vermehrt werden, welche sie nur das Zeitung- und Tageblatts-Wesen leider schon so ausgeartet, daß sich nichts Gutes mehr davon hoffen läßt. Verzeichen Sie, daß ich abermals beschwerlich bin, allein ich konnte diesem Auftrag nicht ausweichen, und bleiben Sie übrigens meiner alten unveränderten Gesinnung versichert. Goethe. [Beilage.] Weimar den 23. Januar 1807. Die Accessionsacte der fünf sächsischen Herzoge zum Rheinischen Bunde ist schon in öffentlichen Blättern abgedruckt erschienen. Daraus erhellet, wie grundfalsch das Vorgeben ist, als wenn dem Herzoglichen Hause Gotha ein wohlhergebrachter Vorrang vor den übrigen Ernestinischen Sächsischen Häusern auch in dieser Acte zugesichert worden sey. Eben so falsch ist es, wenigstens in Beziehung auf Sachsen-Weimar, daß ein solcher Vorrang hergebracht , oder durch irgend eine andre Acte begründet sey. Denn man findet in jedem genealogischen Handbuche, daß die Primogenitur bey Sachsen-Weimar sey, und daß der jetzige regierende Herzog von Weimar den übrigen regierenden Herzogen zu Sachsen vorgeht, als worauf doch unter diesen Herzogen der Persönliche Vorgang, der Hausverfassung gemäß, beruhet.