34/297. An Johann Bernhard Voigt [Concept.] Durch den rückkehrenden Boten vermelde, daß derselbe die nachgefundenen Knochen wohl überbracht und sein Botenlohn empfangen hat. Indem ich nun für gefällige Bemühung den schönsten Dank abstatte, ersuche Sie zugleich, auch künftig dergleichen Vorkommenheiten wohl beachten zu lassen und Knochen oder sonstiges, was sich etwa vorfinden könnte und das Ansehen hätte, als wenn es von Menschenhänden gearbeitet sey, aufzubewahren und mit Gelegenheit anherzusenden. Der ich recht wohl zu leben wünsche. Weimar den 16. Juni 1821.