16/4668. An Sophie von Herda [Concept.] Da ich mein Gut zu Oberroßla, worauf Ew. Gnaden mir zwey Tausend Thaler, gegen Consenz, geborgt, gegenwärtig verkauft habe, sehe ich mich in dem Falle von der, beyden Theilen vorbehaltenen vierteljährigen Aufkündigung Gebrauch zu machen und gehorsamst zu erklären daß ich nach Verlauf gedachter Frist das Capital nebst denen fälligen Interessen auszuzahlen gedenke. Die Übermachung des Geldes ließe sich wohl durch Gefälligkeit des Herrn Landkammerrath Ortmanns besorgen, weßhalb Ew. Gnaden weitere Anweisung erwarte. Sollten Hochdieselben etwa das Geld früher brauchen können so würde sich die Zahlung auch wohl früher leisten lassen; der ich mit Dank für das bisher gegönnte Zutrauen mich mit Verehrung unterzeichne. Weimar d. 8. Jun. 1803.