28/7714. An den Großherzog Carl August Ew. Königl. Hoheit kommen, wie schon so oft gnädigst geschehen, meinen Wünschen entgegen, ja zuvor. Ich glaubte Sie nunmehr hegen zu dürfen da, nach jenen von Höchstdenenselben mit Beyfall aufgenommenen Entwurf, die Instrucktionen an die Untergeordneten abgegangen und was daran zu modificiren seyn möchte durch Erfahrung nach und nach sich ergeben wird. Nehmen Sie daher meinen verpflichteten Danck für alle Gnade und Nachsicht, die ich im Laufe des Geschäftsgenossen, und auch in der Folge auf denjenigen Theil desselben einigen Einfluß zu haben von welchem ich mir Kenntniß und Übung zutrauen darf, sey mir gnädig vergönnt. Zugleich erlauben Höchstdieselben die unterthänigste Bitte meinen Sohn ebenfalls von diesem Geschäft zu entbinden, da eigentlich seine Wircksamkeit dabey nur insofern bedeutsam seyn konnte als er die täglich, ja stündlich zubringenden Einzelheiten aufnehmen und mit vermitteln konnte; mein gegenwärtiges Verhältniß aber sich nur auf solche Fälle beziehen kann in welchen Reife und ruhige Berathung gefordert wird. Die besondere Gnade welche Höchstdieselben meinem Sohn abermals, mir zu größter Danckverpflichtung, erzeigt, bringt mir jenen Wunsch doppelt ab. Soll er sich während eines Jahrs in den Baugeschäften dergestalt umsehen daß er sich werth mache den Auftrag künftig weiter zu führen, oder wenigstens einem Nachfolger gründlich vorzuarbeiten; so ist vollkommenste Aufmercksamkeit auf dieses Geschäft zu richten und alle Zeit hierauf zu verwenden. Von hiesigen Oberaufsichts Angelegenheiten, welche Ew. Königl. Hoheit mir zur erneuten angenehmen Pflicht machen, kann ich nur das Erfreulichste melden. Nirgends finde ich Stockung oder Hinderniß, einiges was den Winter über geruht setzt sich im Frühjahr von selbst in Bewegung. Ausführlicher Bericht und Etatsvorschläge sind in Arbeit. Daß meine Gegenwart der neuen Einrichtung Renners und Körners zustatten kommt, darf ich mir wohl schmeicheln und mir deshalb verlängerten Urlaub erbitten. Möge diese bedeutende Stiftung Ew. Königl. Hoheit zu Freude wie zu Ruhm gereichen! und mir dabey einiges Verdienst erworben seyn. Mit wiederholten vielfältigen Dancksagungen Ew. Königl. Hoheit unterthänigster Jena d. 15. Apr. 1817. J. W. v. Goethe. Versäumen darf ich nicht nachschriftlich die trefflichen englischen Wercke zu rühmen die mir zukamen. Mit gnädigster Erlaubniß sende noch einiges Wünschenswerthe aufgezeichnet an Canzl. R. Vogel. unterthänigst Goethe.