13/3862. An Christian Gottlob Voigt Wegen Herrn Thourets Remuneration. Da man sich über dieselbe voraus zu entschließen hat, so habe ich meine Gedanken zur Prüfung vorlegen wollen. Um einen Maßstab zu haben ließ ich mir einen Auszug geben: was Herr Schurich aus Dresden, für die zum Römischen Haus-Bau verfertigte Decorationszeichnungen erhalten habe. Nach beyliegendem Billet des Lieutenant Vent betrug das Honorar 260 Rthlr., welche ihm für ausgeführte Zeichnungen von 4 Zimmern, so wie der dazu nöthigen Meubles abgereicht wurde. Herr Professor Thouret hat bis jetzt die Zeichnungen zu 5 Zimmern, obgleich noch nicht völlig im reinen, und ohne Meubles vorgelegt, so daß vielleicht dadurch beyde Arbeiten einander balanciren möchten. Rechnet man dagegen, daß Herr Schurich nur 5 Wochen, Prof. Thouret aber, mit der Reise, auf 3 Monate uns widmet, daß der letztere bey der Ausführung des runden Zimmers und der Decke des Entreezimmers thätige Hülfe geleistet und anhaltende Aufsicht geführt, daß er eine Zeichnung zur innern Einrichtung des Theaters gefertigt, und sowohl beym mahlendes Vorhangs als sonst Hand mit angelegt, daß er uns ferner durch Mittheilung von Stukatur Modellen künftig manchen Vortheil verschaffen kann; so wird es wohl eine mäßige Remuneration seyn wenn man ihm 400 Rthlr. bey seiner Abreise auszahlt und etwas proportionirliches für seine Hinreise vergütet, da die Herreise schon bezahlt ist. Die Auszahlung geschähe aus der Schloßbaucasse und man würde künftig nach einem billigen Ermessen von Seiten des Theaters vielleicht etwas zu ersetzen haben. Jena am 7. Aug. 1798.