19/5435. An Christian Gottlob Voigt Die in beyliegendem Brief von Madame Batsch verlangte Summe hat ihre völlige Richtigkeit. Sie ist einer früheren Abrede gemäß, wie es auch in den Acten verzeichnet ist. Ich will mit Ew. Excellenz Beystimmung eine Verordnung an den Rentamtsverwalter zur Bezahlung aufsetzen. Zugleich wäre Bergrath Lenzen ein Gratial von etwa 25 Thaler zu gönnen, da er sich wirklich gut gehalten, die gegenwärtige Ordnung des Musems untadelhaft ist, auch viel bedeutendes Neue durch seine fortgesetzte Thätigkeit herbeygeschafft worden. Die Casse vermag's. Mich bestens empfehlend Weimar den 17. October 1807. Goethe.