20/5537. An den Herzog Carl August Durchlauchtigster Herzog, Gnädigster Fürst und Herr. Ew. Hochfürstliche Durchlaucht haben geruht mir die fernere Erklärung der Hackertschen Erben zu Berlin gnädigst zufertigen zu lassen und zugleich auf den 19. May einen Vergleichs Termin anzusetzen. In einigen Tagen ist meine Reise nach Carlsbad nothwendig und mein bisheriger Sachwalter befindet sich nicht an Ort und Stelle. Deswegen nehme ich mir die Freyheit durch gegenwärtiges Ew. Durchlaucht Absichten entgegenzukommen und meine Nachgiebigkeit, so wie es in dem Termin geschehen könnte, an den Tag zu legen. Die Hackertischen Erben geben in ihrem Letzten Exhibito glücklicherweise selbst Gelegenheit zu einem besseren Verständniß. Sie verlangen das Manuscript nicht unbedingt zurück; sie weisen meine Hand nicht ab, von Bearbeitung desselben. Nach meiner Absicht soll die kleine zu Hackerts Andenken bestimmte Schrift aus folgenden Theilen Bestehen: 1) Vorbericht. 2) Die Biographie selbst, sowohl die allgemeinen Schicksale als die besondern Fälle enthaltend. 3) Noten hiezu, weil manches nur im Allgemeinen angedeutet ist, nur demjenigen verständlich, denn die nähern Verhältnisse des Landes, der Personen und der Kunst bekannt sind. 4) Eine Nachricht von dem Leben des Herrn Carl Gore, dessen in der Biographie gedacht wird, der mit Hackert eine Reise nach Sicilien gemacht. 5) Beurtheilung des Hackertschen Künstlertalentes. 6) Noch einiges andre, was sich auf ihn und seine Zeitgenossen bezieht. Wollten wir nun zu dieser vorhabenden Arbeit die Hackertischen Erben aus den Papieren des Verstorbenen, oder aus eigner Kenntniß, auf meine Anfragen, oder aus eigner Wahl, manches mittheilen, was zu besserer Ausführung des vorseyenden Geschäftes dienen könnte; so sollte ich solches nach meinem besten Vermögen vollbringen. Wäre das Manuscript fertig, so sollte dessen künftige Stärke im Druck überschlagen, und ihnen nebst dem Gebot eines Buchhändlers bekannt gemacht werden. Hiervon, oder von einer, auf eine andere Weise zu erhaltenden höheren Summe würde ich den Erben die Hälfte zugestehen, und auf diese Weise gern die ganze Sache, die aus einem guten und freundschaftlichen Vernehmen mit dem Erblasser entsprungen, wieder dahin, in Bezug auf dessen Erben, zurückführen. Durch diese Erklärung glaube ich meine Pflicht erfüllt zu haben, indem ich, sowohl meinem eignen Gefühl, als dem von Ew. Hochfürstl. Durchlaucht gegebenen Winke mich zu einem Vergleich bereitwillig finden zu lassen, eine freywillige und schuldige Folge leiste. Mich mit tiefster Verehrung unterzeichnend Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht Weimar unterthänigst treugehorsamster den 10. May 1808. Johann Wolffg. von Goethe.