14/4077. An den Herzog Carl August [Concept.] Durchlauchtigster Herzog, Gnädigster Fürst und Herr. Das von mir sub hasta erstandne vormals Cramerische Lehngut zu Oberroßla hat die Eigenschaft eines Sohn- und Tochterlehns in welchem Söhnen und Töchtern die Succession zugleich zustehet. Da nach dieser Lehns Eigenschaft die freye Disposition des Besitzers einigermaßen beschränkt ist, so würde ich es für eine besondere Gnade anerkennen, wenn Ew. Herzogl. Durchl. wie ich hiermit unterthänigst bitte, geruhen wollte, diesem Lehngute die Qualität eines freyen Erblehns mit der Befugniß darüber unter den Lebendigen und auf den Todesfall disponiren zu können, beyzulegen. Die Beweggründe daß dieses Gut von keiner Beträchtlichkeit sey, daß eine ähnliche Verwandlung in wichtigen Fällen statt gefunden, wage ich kaum hinzuzusetzen indem Ew. Durchl. Gnade und Vorsorge bey so manchen Ereignissen meine Wünsche und Erwartungen übertroffen daß ich allerdings hoffen darf Höchstdieselben werden auch gegenwärtige Bitte mit gnädigster Rücksicht zu gewähren geruhen. Ich werde diese fürstliche Huld mit ehrerbietigstem Danke erkennen und in tiefster Devotion verbleiben. Weimar den 10. Juli 1799. Ew.