24/6649. An Friedrich Theodor von Müller Ew. Hochwohlgeboren haben, durch die Sorge für meine häusliche Ruhe, abermals die schon längst erprobte Freundschaft, an der ich gewiß niemals zweifeln werde, bethätigt. Ehe ich jedoch jene Vergünstigung dankbar anerkenne, bitte ich mir gefälligst zu erklären, was unter dem Ausdruck, gegen Bezahlung , zu verstehen sey? Taxirt mich das Büreau, und habe ich den Betrag an dasselbe zu bezahlen? Ist der Betrag immer derselbe, oder kann er sich nach Umständen vermehren? Leiste ich die Zahlung in jedem einzelnen Falle, oder macht man mir nach einer gewissen Zeit die Berechnung? Da jedoch, in allen diesen gedachten Fällen, andere Personen hiesiger Stadt meine Einquartirung zu übernehmen haben, so könnte der Sinn jener Worte gleichfalls seyn, daß von Seiten des löblichen Büreaus mit solchen eine Übereinkunft getroffen, sie aber jedesmal wegen der Zahlung an mich gewiesen würden. Ferner könnte es heißen: daß ich mit dergleichen Personen contrahiren, selbige dem Büreau anzeigen und sie der gestalt an meiner statt eintreten ließe. Vielleicht hat aber jene Einrichtung noch einen anderen Sinn, den ich nicht gleich entwickeln kann, hierüber erbitte mir gefällige Auskunft und in jedem Fall Ew. Hochwohlgeboren fortgesetzte Wirkung zum Besten und zur Beruhigung eines freundschaftlichen Hauses. Weimar. D. 26. Novbr. 1813. Goethe.