38/55. An den Großherzog Carl August Ew. Königliche Hoheit geruhen aus der Beylage zu ersehen, was der Bibliothekar und Rath Vulpius wegen Abgabe von Taschenbüchern und Almanachen berichtet. Da nun hierzu Höchst Deroselben Genehmigung erforderlich, so wird hierdurch schuldigst und geziemend darum gebeten. Unterthänigst Weimar den 6. März 1824. Goethe.