19/5154. An Christian Gottlob Voigt Da man für seine Untergebenen immer, besonders aber in dieser schlimmen Jahreszeit zu sorgen hat; so habe bey E. E. anfragen wollen: ob es nicht gefällig wäre, unserm Bibliotheksdiener die Erlaubniß zu ertheilen, das Neujahrs-Trinkgeld bey Personen, die sich der Bibliothek bedienen, sich erbitten zu dürfen. Zur allgemeinen Betteley dürfte wohl auch diese billig hinzukommen. Wäre es nöthig, so gelangte etwas deshalb an die Fürstliche General-Polizey-Commmission und käme mit das Wochenblatt. Weimar den 21. Decbr. 1805. G.